| 1. |
Geltungsbereich der AGB |
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| 1.1 |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Theater der Stage Entertainment- Gruppe im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (Tickets), Gutscheinen oder Merchandise-Artikeln und treten neben die sonstigen AGB (inklusive Hausordnung). Im Falle von sich widersprechenden AGB, haben diese AGB Vorrang. |
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| 1.2 |
Vertragspartner des Käufers und somit Verwender dieser AGB ist die das jeweilige Theater betreibende Tochtergesellschaft der Stage Entertainment GmbH (im Folgenden "Theatergesellschaft"). Dies gilt auch für Eintrittskarten die durch autorisierte Vorverkaufsstellen veräußert werden.
Betreiber der einzelnen Stage Entertainment- Theater sind die folgenden Gesellschaften:
| Theater |
Betreibergesellschaft |
| TUI - Operettenhaus, Hamburg |
Musical Betriebsgesellschaft Operettenhaus GmbH, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg |
| Theater im Hafen, Hamburg |
Theater im Hafen Produktionsgesellschaft mbH Norderelbstraße 6, 20457 Hamburg |
| Theater Neue Flora, Hamburg |
Theater Neue Flora Produktionsgesellschaft mbH, Stresemannstraße 159a, 22769 Hamburg |
| Theater am Potsdamer Platz, Berlin |
Theater am Potsdamer Platz Produktionsgesellschaft mbH Marlene- Dietrich- Platz 1, 10785 Berlin |
| Theater des Westens, Berlin |
TdW Produktionsgesellschaft mbH, Kantstraße 12, 10623 Berlin |
| Bluemax Theater, Berlin |
Bluemax Theater Produktionsgesellschaft mbH, Marlene- Dietrich- Platz 4, 10785 Berlin |
| Schlosspark Theater, Berlin |
SE Theater Verwaltungsgesellschaft mbH, Kehrwieder 6, 20457 Hamburg |
| Apollo Theater, |
Apollo Theater Produktionsgesellschaft mbH, Plieninger Str. 102, 70567 Stuttgart |
| Palladium Theater, Stuttgart |
Palladium Theater Produktionsgesellschaft mbH, Plieninger Str. 109, 70567 Stuttgart |
| Colosseum Theater, Essen |
Colosseum Theater Produktionsgesellschaft mbH, Altendorfer Straße 1, 45127 Essen |
| Metronom Theater, Oberhausen |
Metronom Theater Produktionsgesellschaft mbH, Musikweg 1, 46047 Oberhausen |
| Best of Musical, Tournee |
Stage Entertainment Tour GmbH Kehrwieder 6, 20457 Hamburg | |
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| 2. |
Bestellung, ermäßigte Tickets, Gültigkeit |
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| 2.1 |
Bei einem Kauf von Tickets an der Abendkasse oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Kaufvertrag mit der jeweiligen Theatergesellschaft durch Übergabe der Tickets, bei einer telefonischen Bestellung durch die Nennung der Buchungsnummer durch den Mitarbeiter der Theatergesellschaft zustande. |
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| 2.2 |
Bei einer Bestellung im Online-Buchungssystem geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus, sobald dieser eine Buchung/Reservierung eines Tickets auslöst. Sofern die Theatergesellschaft das Angebot des Käufers annimmt, bestätigt sie dies durch eine E-Mail, die gleichzeitig die Angebotsannahme darstellt. |
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| 2.3 |
Die Versendung von Tickets erfolgt auf Gefahr des Käufers. Erfolgt die Auftragserteilung weniger als fünf Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, so werden die Tickets dem Käufer nicht zugestellt, sondern am Veranstaltungsort hinterlegt. |
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| 2.4 |
Der Käufer ist verpflichtet, die Bestätigungs-E-Mail und die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preise und Datum. |
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| 2.5 |
Der Ticketkauf über das Internet ist auf die Anzahl von Tickets beschränkt, die der Online-Shop für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist. |
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| 2.6 |
Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Käufer die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt. Zahlt der Käufer auf Verlangen der Theatergesellschaft den Differenzbetrag nicht, gilt Ziffer 4.3 entsprechend. |
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| 2.7 |
Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Inhaber zum einmaligen Besuch des Veranstaltungsortes und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit. |
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| 3. |
Versandbedingungen |
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| 3.1 |
Die Versendung der Eintrittskarten/Gutscheine/Merchandise-Artikel erfolgt grundsätzlich innerhalb von 10 Werktagen nach Bestätigung der Buchung per einfachem Postweg. Sollten dem Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung die Eintrittskarten/Gutscheine/Merchandise-Artikel zugegangen sein, ist er verpflichtet, die Ticket Online Sales& Service Center GmbH, Lange Straße 34, 19370 Parchim, Tel.: 01805 4444, Email: kontakt@ticketonline.com auf diesen Umstand unverzüglich hinzuweisen. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, sind in den Fällen des Verlusts von bestellten Tickets oder Gutscheinen oder Merchandise-Artikeln, die mittels Standardbriefes gesendet wurden, etwaige Ansprüche, jedenfalls gegenüber den Theatergesellschaften, ausgeschlossen. Im Falle eines Eintrittskarten- bzw. Gutscheinverlustes auf dem Postweg, erhält der Kunde eine Kartenverlustmeldung/Ersatzkarte, bzw. eine Gutscheinverlustmeldung/ Ersatzgutschein. Es besteht kein genereller Anspruch auf den Neuausdruck von Originaleintrittskarten/ -gutscheinen. Hinsichtlich der Übersendung der Ersatzbelege gilt das unter Ziffer 3. 1. und 3. 2 Geregelte entsprechend. Durch das Ausstellen einer Eintrittskartenverlustmeldung erlischt die Gültigkeit der entsprechenden Originaleintrittskarte. |
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| 3.2 |
Im Falle von telefonischen Buchungen für Veranstaltungen, die 16 Tage oder näher am Tag der Buchung liegen, werden die Eintrittskarten an der jeweiligen Theaterkasse hinterlegt. Dort sind die Eintrittskarten unter Angabe der Auftragsnummer und Vorlage des Personalausweises des Abholers entgegenzunehmen. Im Falle von Internetbuchungen für Veranstaltungen zwischen 16 und 8 Tagen vor Vorstellungstermin, deren Bezahlung per Kreditkarte erfolgt ist, werden die Eintrittskarten per einfachem Postweg verschickt. Bei Bezahlung per Bankeinzug liegen die Eintrittskarten, wie zuvor aufgeführt, an der Theaterkasse zur Abholung bereit. Bei Buchungen innerhalb von 8 Tagen vor Vorstellungstermin müssen die Eintrittskarten immer an der Theaterkasse abgeholt werden. |
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| 3.3 |
Die Versendung per Expressversand zu einem Preis von 9,95 € pro Überbringung kann nur im Buchungscenter mit Bezahlung durch Kreditkarte erfolgen. Sofern dem Kunden für eine Veranstaltung die ausschließliche Möglichkeit der Zusendung per Express auf seine Kosten geboten wird, entfallen die Zustellungsmöglichkeiten der Ziffern 3. 1. und 3.2. |
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| 3.4 |
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten, Gutscheine und/oder Merchandise-Artikel bzw. der Karten-/ Gutscheinverlustmeldung diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich per Email oder Post an die Ticket Online Sales& Service Center GmbH, Lange Straße 34, 19370 Parchim; Email: kontakt@ticketonline.com zu übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist können keine Einwendungen mehr gegen die übermittelten Eintrittskarten, Gutscheine und/oder Merchandise-Artikel bzw. die übermittelte Karten-/ Gutscheinverlustmeldung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die dem Kunden nach Abschluss einer Internet-Buchung übersandte Email-Bestätigung sowie für die Zustimmung zur Bezahlung des Gesamtpreises bei einer telefonischen Buchung.
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| 4. |
Entgelte, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug |
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| 4.1 |
Der Kaufpreis ergibt sich aus den aktuellen Preislisten der Theatergesellschaft. Zuzüglich zum Ticketpreis stellt die Theatergesellschaft bei einem Ticketversand dem Käufer die Versandkosten und eine Systemgebühr in Rechnung. Im Vorverkauf fallen zusätzlich Vorverkaufsgebühren an. Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorganges ausgewiesen und mit Vertragsabschluss fällig. |
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| 4.2 |
Die Zahlung hat in bar, per EC-Karte, per Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte zu erfolgen. Die Tickets bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang im Eigentum der Theatergesellschaft. Bis zum Zahlungseingang ist die Theatergesellschaft berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zum Veranstaltungsort zu verweigern und das Ticket zu sperren sowie vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes zuzüglich der in Ziffer 3.3. genannten Gebühr vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen, sofern die Theatergesellschaft nicht von ihrem Rücktrittsrecht gemäß Satz 2 Gebrauch gemacht hat. |
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| 4.3 |
Kommt der Käufer in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 zu zahlen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Satz 1 und 2 finden auch dann Anwendung, wenn dem Karteninhaber mangels rechtzeitiger Zahlung der Zugang zum Theater verwehrt wurde. |
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| 5. |
Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Eintrittskarten/Gutscheinen |
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Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. eine Musicalveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber der Theatergesellschaft zusteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
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| 6. |
Widerrufsbelehrung für den Fall des Kaufes von Merchandisingartikeln |
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Widerrufsrecht:
Im Fall des Kaufes eines Merchandise-Artikels über das Internet oder per Telefon kann der Kunde - sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist - seine Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware in Textform (z.B.: Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind an die Theatergesellschaft zu richten.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Theatergesellschaft insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die originalverpackte Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von € 40,- nicht übersteigt oder wenn der bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. |
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| 7. |
Absage von Veranstaltungen, Zuweisung anderer Plätze |
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| 7.1 |
Wird eine Veranstaltung aus von der Theatergesellschaft zu vertretenden Gründen abgesagt, so erhält der Käufer den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Tickets erstattet. |
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| 7.2 |
Die Theatergesellschaft behält sich weiter vor, dem Käufer einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für die Theatergesellschaft aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat die Theatergesellschaft die Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis zu erstatten. |
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| 7.3 |
Die Theatergesellschaft behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen. |
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| 8. |
Haftungsbeschränkung |
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| 8.1 |
Die jeweilige Theatergesellschaft, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt. |
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| 8.2 |
Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Theatergesellschaft, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt. |
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| 9. |
Verhalten im Theater |
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| 9.1 |
Für das Verhalten in den Theatern gilt die Hausordnung, welche an den Eingängen zu den Theatern aushängt. |
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| 9.2 |
Die Hausordnung und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen des Theaters angeordnet werden. |
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| 9.3 |
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie das Mitbringen von Tieren sind untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Theatergelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen. |
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| 9.4 |
Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Theater ist untersagt. |
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| 9.5 |
Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Theater ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet. |
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| 9.6 |
Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten. |
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| 9.7 |
Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet. |
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| 10. |
Beginn / Einlass |
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| 10.1 |
Die Theater werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. |
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| 10.2 |
Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht. |
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| 10.3 |
Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind. |
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| 11. |
Ton-, Foto- und Filmaufnahmen |
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| 11.1 |
Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Theatergesellschaft festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden. |
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| 11.2 |
Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. |
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| 11.3 |
Die Theatergesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Ticketinhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. |
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| 12. |
Garderobe |
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| 12.1 |
Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen. |
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| 12.2 |
Die Theatergesellschaft übernimmt mit der Abgabe einer Garderobenmarke die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Gegenstandes und beträgt höchstens 5.000,00 €. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. |
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| 13. |
Fundsachen |
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Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Diese werden im Fundbüro des Theaters verwahrt. |
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| 14. |
Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand |
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| 14.1 |
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. |
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| 14.2 |
Sämtliche vom Käufer übermittelten Daten werden von SE unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. |
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| 14.3 |
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg. |